Gemäss Art. 49a165 des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG) übernehmen die Kantone mindestens 55% der Kosten der stationären Behandlung. Die Höhe des Anteil ist individuell pro Kanton geregelt. Im Abschnitt «Erträge stationär» sind die Anteile gegenüber allen Kantonen separat ausgewiesen.
Bei den Erträgen aus gemeinwirtschaftlichen Leistungen Kanton handelt sich um Beiträge, die von der Regierung des Kantons St.Gallen festgelegt werden. Das Spital Wil erhält beispielsweise für die Ausbildung von Assistenzärztinnen und -ärtzten, für Seelsorge, Katastophenorganisation und Notfall eine Entschädigung.
Der neunköpfige Verwaltungsrat der vier St.Galler Spitalverbunde hat für das Jahr 2024 insgesamt Grundentschädigungen von CHF 424'000 (Vorjahr CHF 424’000) und Taggelder von CHF 170’900 Franken (Vorjahr CHF 209’150) erhalten (exkl. Spesen und exkl. Sozialversicherungsbeiträge). Der VR-Präsident hat davon total CHF 83'500 Franken (Vorjahr CHF 83’500) Grundentschädigung und total CHF 64’850 (Vorjahr CHF 74’550) Taggelder für seine Funktion erhalten (exkl. Spesen und exkl. Sozialversicherungsbeiträge). Für Kantonsmitarbeitende hat die Regierung für die Tätigkeit in strategischen Organen von Organisationen mit kantonaler Beteiligung eine Ablieferungspflicht festgelegt. Diese ist in den vorstehenden Zahlen nicht berücksichtigt.
Im Jahr 2023 wurde die Position «davon Besoldung Verwaltungsrat - Anteil SRFT» inklusive der Kosten der Geschäftsstelle ausgewiesen. Ab 2024 wird in allen Spitalregionen ausschliesslich der Anteil Verwaltungsrat ausgewiesen
Im Geschäftsjahr 2024 wird aufgrund der Equtiy-Bewertung der Rettung St.Gallen AG ein Erfolg von TCHF 243 erzielt.