Finanzen
In enger Zusammenarbeit mit PwC wurde eine Überprüfung der Werthaltigkeit des Eigenkapitals durchgeführt. Auf der Basis des Jahresabschlusses 2023 und den abdiskontierten Cashflows aus der finanziellen Mittelfristplanung besteht derzeit keine Notwendigkeit eines Impairments (Abwertung von Immobilien) in der SRFT.