Die Abwicklung und Regulierung von Spitalhaftpflichtfällen läuft als Eigenversicherung der Spitalverbunde 1 bis 4 über das Risk Management des Kantons St.Gallen. Zur Abdeckung der Fälle wird eine jährliche Prämie entrichtet. Im Falle einer Unterdeckung besteht eine Nachschusspflicht. Per Ende 2023 bestand ein Guthaben von TCHF 1'807 (2022: TCHF 1'336). Das Guthaben wurde in der Bilanz in der Position «Freie Fonds» berücksichtigt.
Per 31. Dezember 2022 betrug der provisorische Deckungsgrad der St.Galler Pensionskasse 101.4% (definitiv 100.7%). Der provisorische Deckungsgrad der St.Galler Pensionskasse für das Rechnungsjahr 2023 lag bei 105.1%. Der definitive Wert wird im ersten Halbjahr 2024 veröffentlicht. Für die Spitalregion Fürstenland Toggenburg bestand per 31. Dezember 2023 keine wirtschaftliche Verpflichtung gegenüber der St.Galler Pensionskasse.
Die Assistenz- und Oberärzte sind mittels eines Anschlussvertrages bei der Vorsorgestiftung des Verbands Schweizerischer Assistenz- und Oberärztinnen und -ärzte (VSAO) angeschlossen. Der VSAO wies per 31. Dezember 2022 einen provisorischen Deckungsgrad von 106% auf (definitiv 104%). Der provisorische Deckungsgrad des VSAO für das Rechnungsjahr 2023 lag bei 110.3%. Der definitive Wert wird im April 2024 veröffentlicht.
Für den Vorsorgeplan der VSAO bestand per Bilanzstichtag kein wirtschaftlicher Nutzen aus dem Anschlussvertrag. Es ist nicht vorgesehen, allfällige Überdeckungen der Stiftung zur Senkung von Arbeitgeberbeiträgen einzusetzen. Sowohl im Berichts- als auch im Vorjahr bestanden keine Arbeitgeberbeitragsreserven.
Es bestehen keine Bürgschaften, Garantieverpflichtungen und Pfandbestellungen zugunsten Dritter. Derivate Finanzinstrumente sind keine vorhanden.
Es besteht eine Eventualverbindlichkeit aus der Solidarhaftung für die Anteile der übrigen Gesellschafter an der einfachen Gesellschaft «GEBLOG».
Im Berichts- sowie im Vorjahr bestanden keine Vermögenswerte, die unter Eigentumsvorbehalt stehen, verpfändet oder abgetreten wurden.
Per 31.12.2023 bestanden keine Leasing-Verbindlichkeiten (unverändert zum Vorjahr).
Die Jahresrechnung wurde am 15. Februar 2024 durch den Verwaltungsrat der Spitalverbunde des Kantons St.Gallen genehmigt.