Die Rechnungslegung der Spitalregion Fürstenland Toggenburg (SRFT) erfolgt in Übereinstimmung mit den Fachempfehlungen zur Rechnungslegung Swiss GAAP FER (gesamtes Regelwerk). Die Jahresrechnung vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage (true and fair view) und basiert auf Fortführungswerten. Zeitlichen und sachlichen Abgrenzungen sowie dem Vorsichts- und dem Bruttoprinzip wird angemessen Rechnung getragen. Die Jahresrechnung entspricht den massgebenden gesetzlichen Bestimmungen des Kantons St.Gallen über den Finanzhaushalt.
Als nahestehende Organisation wird bezeichnet, wer direkt oder indirekt einen bedeutenden Einfluss auf finanzielle oder operative Entscheidungen ausüben kann. Organisationen, welche direkt oder indirekt von nahestehenden Organisationen beherrscht werden, gelten ebenfalls als nahestehend. In der Jahresrechnung sind folgende nahestehende Organisationen und Personen berücksichtigt:
Alle wesentlichen Transaktionen sowie daraus resultierende Guthaben oder Verbindlichkeiten werden in der Jahresrechnung offengelegt.
Die Spitalregion Fürstenland Toggenburg mit den Betriebsstätten Spital Wattwil (bis 31.03.2022) und Spital Wil ist gemäss Gesetz über die Spitalverbunde vom 22.09.2002 (sGS 320.2) eine selbständige öffentlich-rechtliche Anstalt mit Sitz in Wil SG.
Die Spitalanlagengesellschaft Spitalregion Fürstenland Toggenburg wurde durch Gesetzesbeschluss am 01.07.2016 als Tochtergesellschaft der Spitalregion Fürstenland Toggenburg gegründet.
Konsolidiert werden alle Gesellschaften, an denen die Spitalregion Fürstenland Toggenburg direkt oder indirekt mit über 50% beteiligt ist oder über deren Geschäftstätigkeit die Spitalregion Fürstenland Toggenburg anderweitig Kontrolle ausüben kann. Bei der Vollkonsolidierung werden alle Aktiven und Passiven sowie Aufwand und Ertrag übernommen und konzerninterne Beziehungen (Forderungen und Verbindlichkeiten, Erträge und Aufwendungen) eliminiert. Die Kapitalkonsolidierung bei Neuerwerbungen erfolgt nach der Purchase-Methode. Auf den Erwerbszeitpunkt werden die identifizierbaren Vermögenswerte und Schulden des erworbenen Unternehmens zum Verkehrswert bewertet und dem Erwerbspreis gegenübergestellt.
Die Bewertung der Aktiven erfolgt grundsätzlich zu Nominal- oder Anschaffungswerten. Die Anschaffungskosten umfassen alle bei Erwerb angefallenen Kosten, die dem Vermögenswert direkt zugerechnet werden können. Die Vermögenswerte vermindern sich gegebenenfalls durch planmässige bzw. ausserplanmässige Abschreibungen.
Verbindlichkeiten werden mit dem Wert der Gegenleistung erfasst, die im Austausch für die Übernahme der Verbindlichkeit fixiert worden ist. Dieser Wert bleibt in der Regel bis zur Tilgung der Verbindlichkeit unverändert. In besonderen Fällen, z.B. im Falle von Rückstellungen, werden Verbindlichkeiten mit dem Betrag erfasst, der erwartungsgemäss bezahlt werden muss, um die Verbindlichkeit im normalen Geschäftsverlauf zu erfüllen.
Es gilt der Grundsatz der Einzelbewertung der Aktiven und Verbindlichkeiten. Ausnahmsweise können gleichartige Aktiven bzw. Verbindlichkeiten mit gleicher Qualität (z.B. Forderungen mit gleicher Laufzeit und mit vergleichbarem Ausfallrisiko oder vergleichbaren Artikelgruppen) in der Jahresrechnung gesamthaft bewertet werden. Falls die Aktiven und Verbindlichkeiten verschiedenartig sind und nicht gesamthaft bewertet werden dürfen, können Über- oder Unterbewertungen zwischen den einzelbewerteten Aktiven und Verbindlichkeiten nicht verrechnet werden. In Bezug auf die wichtigsten Bilanzpositionen bedeutet dies Folgendes:
Als flüssige Mittel gelten Kassenbestände sowie Post- und Bankguthaben. Diese werden zu Nominalwerten bewertet.
Diese Position enthält kurzfristige Forderungen mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Die Forderungen werden zum Nominalwert eingesetzt. Forderungen von Bedeutung werden einzeln wertberichtigt. Auf dem verbleibenden Bestand wird eine Wertberichtigung anhand der Fälligkeitsstruktur vorgenommen.
Die Fälligkeitsstruktur setzt sich wie folgt zusammen: Nicht fällige Forderungen gegenüber Selbstzahlern werden mit 5% und nicht fällige Forderungen gegenüber Garanten mit 2.5% wertberichtigt. Die Forderungen gegenüber Selbstzahlern werden nach 31 Tagen mit 20%, die Forderungen gegenüber Garanten nach 91 Tagen mit 10% wertberichtigt. Die ausländischen Forderungen werden mit 20% wertberichtigt. Bei ausländischen Forderungen im Inkasso wird eine Wertberichtigung von 50% vorgenommen.
Vorräte werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellkosten unter Beachtung des Niederstwertprinzips bilanziert. Sie sind zum gleitenden Durchschnittspreis oder zum Anschaffungswert abzüglich einer Wertberichtigung für Lagerrisiken bewertet. Die Hauptlager und die Stationslager werden zum gleitenden Durchschnittspreis abzüglich einer Wertberichtigung und die Handlager zum Anschaffungswert bewertet. Die Lager der Textilien und Verbrauchsmaterialien (Reinigung, Büromaterial, Drucksachen und Formulare, Fotokopiermaterial, Informatikmaterial, Film- und Fotomaterial, OPS-Textilien) werden aus Gründen der Wesentlichkeit nicht bilanziert.
Unter den nicht abgerechneten Leistungen werden Erträge aus noch nicht abgeschlossenen Patientenbehandlungen (Überlieger) wie auch aus abgeschlossenen, aber noch nicht abgerechneten stationären Patientenbehandlungen sowie für noch nicht abgerechnete ambulante Leistungen abgegrenzt. Die Bewertung der noch nicht abgeschlossenen Patientenbehandlungen (Überlieger) erfolgt zum durchschnittlichen CMI (Case Mix Index). Die Bewertung der abgeschlossenen Patientenbehandlungen erfolgt zum Nominalwert.
Die Bewertung erfolgt zum Nominalwert.
Die mobilen Sachanlagen beinhalten medizintechnische Geräte, Mobilien sowie IT-Anlagen. Die immobilen Sachanlagen beinhalten Grundstücke, Gebäude sowie Gebäudeinstallationen. Die Bewertung der Sachanlagen erfolgt zu Anschaffungs- bzw. Herstellkosten abzüglich der linearen Abschreibungen sowie allenfalls notwendiger Wertbeeinträchtigungen gemäss den Branchenvorgaben von H+ (REKOLE) mit Ausnahme von Grundstücken, die nicht abgeschrieben werden.
Die Bewertung der immateriellen Anlagen erfolgt zu Anschaffungs- bzw. Herstellkosten abzüglich betriebswirtschaftlich notwendiger Abschreibungen. Käuflich erworbene Software von Dritten wird aktiviert und linear über vier Jahre abgeschrieben.
Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie die sonstigen kurzfristigen Verbindlichkeiten werden zum Nominalwert bilanziert. Schulden in fremder Währung werden zum Tageskurs am Bilanzstichtag umgerechnet.
Die Darlehen und das Kontokorrent-Konto mit dem Kanton St.Gallen werden zum Nominalwert bewertet.
Die Rückstellungen werden in kurz- und langfristige Rückstellungen gegliedert. Die kurzfristigen Rückstellungen werden innerhalb eines Jahres fällig. Rückstellungen werden gebildet, wenn vor dem Bilanzstichtag ein Ereignis stattgefunden hat, aus dem eine wahrscheinliche Verpflichtung resultiert, deren Höhe und/oder Fälligkeit zwar ungewiss ist, aber zuverlässig geschätzt werden kann. Rückstellungen werden auf der Basis der wahrscheinlichen Mittelabflüsse bewertet und aufgrund einer periodischen Neubeurteilung bei Bedarf erfolgswirksam angepasst.
Die Spitalregion Fürstenland Toggenburg ist als selbständige öffentlich-rechtliche Anstalt von der Kapital- und Ertragssteuer befreit.
Zu den Eventualverbindlichkeiten zählen Bürgschaften, Garantieverpflichtungen und Pfandbestellungen zugunsten Dritter. Eventualverbindlichkeiten und weitere nicht zu bilanzierende Verpflichtungen werden auf jeden Bilanzstichtag bewertet und offengelegt. Wenn Eventualverbindlichkeiten und weitere nicht zu bilanzierende Verpflichtungen zu einem wahrscheinlichen Mittelabfluss führen und der Mittelabfluss abschätzbar ist, wird eine Rückstellung gebildet.
Das Personal der Spitalregion Fürstenland Toggenburg ist bei der St.Galler Pensionskasse versichert. Für die Assistenz- und Oberärzte wurde mit der Vorsorgestiftung des Verbands Schweizerische Assistenz- und Oberärztinnen und Oberärzte VSAO ein Anschlussvertrag abgeschlossen. Allfällige wirtschaftliche Verpflichtungen werden in den Rückstellungen passiviert. Die Beiträge werden laufend geleistet. Die Erfolgsrechnung enthält die in der Periode geschuldeten Beiträge sowie den Aufwand für die Erfüllung der Vorsorgepläne. Die Bewertung und der Ausweis erfolgen in Übereinstimmung mit Swiss GAAP FER 16.
Die Segmentberichterstattung erfolgt bei der Spitalregion Fürstenland Toggenburg nach den Segmenten «Erträge stationär», «Erträge ambulant», «Erträge übrige» sowie «Erträge gemeinwirtschaftliche Leistungen Kanton». Die Spitalregion Fürstenland Toggenburg ist nur regional tätig, weshalb keine Segmentierung nach geografischen Märkten vorgenommen wird.