Die Mietverträge in Wattwil wurden aufgrund der Standorttransformation gekündigt.
Die Abwicklung und Regulierung von Spitalhaftpflichtfällen läuft als Eigenversicherung der Spitalverbunde 1 bis 4 über das Risk Management des Kantons St.Gallen. Zur Abdeckung der Fälle wird eine jährliche Prämie entrichtet. Im Falle einer Unterdeckung besteht eine Nachschusspflicht. Per Ende 2022 bestand ein Guthaben von TCHF 1'336 (2021: TCHF 981). Das Guthaben wurde in der Bilanz in der Position "Freie Fonds" berücksichtigt.
Per 31. Dezember 2021 betrug der provisorische Deckungsgrad der St.Galler Pensionskasse 108.9% (definitiv 108.5%). Der provisorische Deckungsgrad der St.Galler Pensionskasse für das Rechnungsjahr 2022 lag bei 101.4%. Der definitive Wert wird im ersten Halbjahr 2023 veröffentlicht. Für die Spitalregion Fürstenland Toggenburg bestand per 31. Dezember 2022 keine wirtschaftliche Verpflichtung gegenüber der St.Galler Pensionskasse.
Die Assistenz- und Oberärzte sind mittels eines Anschlussvertrages bei der Vorsorgestiftung des Verbands Schweizerischer Assistenz- und Oberärztinnen und -ärzte (VSAO) angeschlossen. Der VSAO wies per 31. Dezember 2021 einen provisorischen Deckungsgrad von 117% auf (definitiv 116.8%). Der provisorische Deckungsgrad des VSAO für das Rechnungsjahr 2022 lag bei rund 106.0%. Der definitive Wert wird im April 2023 veröffentlicht.
Für den Vorsorgeplan der VSAO bestand per Bilanzstichtag kein wirtschaftlicher Nutzen aus dem Anschlussvertrag. Es ist nicht vorgesehen, allfällige Überdeckungen der Stiftung zur Senkung von Arbeitgeberbeiträgen einzusetzen. Sowohl im Berichts- als auch im Vorjahr bestanden keine Arbeitgeberbeitragsreserven.
Es bestehen keine Bürgschaften, Garantieverpflichtungen und Pfandbestellungen zugunsten Dritter. Derivate Finanzinstrumente sind keine vorhanden. Es besteht eine Eventualverbindlichkeit als Gesellschafterin der Einkaufsgemeinschaft «GEBLOG». Als Beteiligte an einer einfachen Gesellschaft besteht für die Spitalregion Fürstenland Toggenburg eine Solidarhaftung für die Anteile der übrigen Gesellschafter.
Im Berichts- sowie im Vorjahr bestanden keine Vermögenswerte, die unter Eigentumsvorbehalt stehen, verpfändet oder abgetreten wurden.
Per 31. Dezember 2022 bestanden keine Leasing-Verbindlichkeiten (unverändert zum Vorjahr).
Die Jahresrechnung wurde am 16. Februar 2023 durch den Verwaltungsrat der Spitalverbunde des Kantons St.Gallen genehmigt.
Am 15. Februar 2023 hat der Kantonsrat des Kanton St.Gallen die Sanierungsvorlage der Spitalverbunde in zweiter Lesung gutgeheissen. Der Kanton St.Gallen wandelt Baudarlehen der Spitalregion Fürstenland Toggenburg in der Höhe von TCHF 21.67 in Eigenkapital um. Zudem werden Kontokorrentdarlehen von TCHF 9 Mio. in Eigenkapital umgewandelt. Die Umwandlung von Kontokorrentdarlehen unterliegt dem fakultativen Finanzreferendum.