Die Veränderung der «Flüssigen Mittel» ist in der Geldflussrechnung nachgewiesen.
Die Position «Sonstige kurzfristige Forderungen» beinhaltet im Wesentlichen Forderungen aus Abrechnungen gegenüber Sozialversicherungen fürs Personal und dem Kontokorrentguthaben gegenüber dem Kanton St.Gallen. Zudem bestehen Forderungen gegenüber der Eidgenössischen Steuerverwaltung (MWST).
Aufgrund der Harmonisierung der Verbuchungspraxis der Spitalregionen im Kanton St.Gallen beinhalten die nicht abgerechneten Leistungen für Patienten einerseits die nicht gestellten Rechnungen (im Vorjahr war dieser Betrag unter «Aktive Rechnungsabgrenzungen» verbucht) und andererseits die Erträge der Überlieger (wie Vorjahr). Als Überlieger werden Patienten bezeichnet, welche per Bilanzstichtag noch in stationärer Behandlung waren.
Die «Übrigen aktiven Rechnungsabgrenzungen gegenüber Nahestehenden» beinhalten im Wesentlichen die Verbuchung des Überschusses für die Freien Fonds für die Spitalhaftpflichtversicherung des Risk Managements des Kantons St.Gallen in der Höhe von TCHF 1’336 (Vorjahr 981).
Die Anlagen werden nach den Zertifizierungs-Richtlinien von REKOLE gegliedert. Die Kategorie «Anlagen in Bau» betrifft Vorhaben, welche sich noch im Erstellungsprozess befinden.
Die Anlagenzugänge im Berichtsjahr beinhalten vorwiegend Investitionen in diverse Umbauprojekte am Standort Wil.
1) Bemerkung zu den Grundstücken
Spital Wattwil: Per 01.04.2022 wurden die Immobilien und das Grundstück an die Gemeinde Wattwil rückübertragen.
Es besteht eine unentgeltliche Rückübertragungsverpflichtung von Grundstück Nr. 3203 und Grundstück Nr. 1429 (Boden) sowie eine entgeltliche Rückübertragung der Gebäude (ohne Betriebsinventar) zum dannzumaligen baulichen und betrieblichen Zustand zu Gunsten der Gemeinde Wil innert 20 Jahre, ab 21.11.2002, sofern kein somatisches Akutspital mehr betrieben wird. Im Weiteren besteht eine unentgeltliche Rückübertragungsverpflichtung zu Gunsten der Gemeinde Wil, sofern die Stadt eine Teilfäche von Grundstück Nr. 1429 für den Bau eines Buswendeplatzes benötigt.
Unter «Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten» ist die Amortisationsrate für das Jahr 2022 sowie die im nächsten Jahr anfallende Amortisationsrate der Baudarlehen abgebildet.
Per Ende Jahr hat die SRFT ein Guthaben von TCHF 292 gegenüber dem Kanton, welches unter «Sonstige Forderungen» ausgewiesen wird.
In den «Übrigen passiven Rechnungsabgrenzungen gegenüber Nahestehenden» sind die Beiträge an die Rettung St.Gallen in der Höhe von TCHF 2'779 enthalten.
Im Zusammenhang mit dem Selbstbehalt für die offenen Haftpflichtfälle konnten 5 TCHF aufgelöst werden. Zudem wurde eine Rückstellung für vertragliche Verpflichtungen aus der Schliessung des Spitals Wattwil in den «Kurzfristigen Rückstellungen» aufgelöst und eine langfristige Rückstellung gebildet. Eine weitere Rückstellung wurde für den Rückbau eines Teils des Spitals Wil gebildet, der aufgrund der vorzeitigen Schliessung des Spitals Wattwil im Jahr 2022 nötig wurde.
Per Ende 2022 erfolgte die erste Amortisation der Baudarlehen. Die Amortisationstranchen für die Jahre 2022 und 2023 sind unter «Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten» in der Bilanz abgebildet.
Die Rückstellung wegen der Schliessung des Spitals Wattwil für die Kosten aus dem Rahmenmassnahmenplan (Sozialplan) wurde im Jahr 2022 aufgrund der Zahlungen sukzessive reduziert. Am Jahresende wurden die Ansprüche der Mitarbeitenden neu beurteilt und 0.8 Mio CHF aufgelöst.