Die Abwicklung und Regulierung von Spitalhaftpflichtfällen läuft als Eigenversicherung der Spitalverbunde 1 bis 4 über das Risk Management des Kantons St.Gallen. Zur Abdeckung der Fälle wird eine jährliche Prämie entrichtet. Im Falle einer Unterdeckung besteht eine Nachschusspflicht. Per Ende 2020 bestand ein Guthaben von TCHF 471, 2021 nahm dieses um TCHF 436 zu. Das Guthaben wurde in der Bilanz in der Position «Freie Fonds» berücksichtigt.
Per 31. Dezember 2020 betrug der provisorische Deckungsgrad der St.Galler Pensionskasse über 100.0%. Der provisorische Deckungsgrad der St.Galler Pensionskasse für das Rechnungsjahr 2021 liegt bei 108.9%. Der definitive Wert wird im ersten Halbjahr 2022 veröffentlicht. Für die Spitalregion Fürstenland Toggenburg besteht per 31. Dezember 2021 keine wirtschaftliche Verpflichtung gegenüber der St.Galler Pensionskasse.
Die Assistenz- und Oberärzte sind mittels eines Anschlussvertrages bei der Vorsorgestiftung des Verbands Schweizerischer Assistenz- und Oberärztinnen und -ärzte (VSAO) angeschlossen. Der VSAO wies per 31. Dezember 2020 einen definitiven Deckungsgrad von 115.0% auf. Der provisorische Deckungsgrad des VSAO für das Rechnungsjahr 2021 liegt bei rund 117.0%. Der definitive Wert wird im April 2022 veröffentlicht.
Für den Vorsorgeplan der VSAO besteht per Bilanzstichtag kein wirtschaftlicher Nutzen aus dem Anschlussvertrag. Es ist nicht vorgesehen, allfällige Überdeckungen der Stiftung zur Senkung von Arbeitgeberbeiträgen einzusetzen. Sowohl im Berichts- als auch im Vorjahr bestehen keine Arbeitgeberbeitragsreserven.
Es bestehen keine Bürgschaften, Garantieverpflichtungen und Pfandbestellungen zugunsten Dritter. Derivate Finanzinstrumente sind keine vorhanden. Es besteht eine Eventualverbindlichkeit als Gesellschafterin der Einkaufsgemeinschaft «GEBLOG». Als Beteiligte an einer einfachen Gesellschaft besteht für die Spitalregion Fürstenland Toggenburg eine Solidarhaftung für die Anteile der übrigen Gesellschafter. Aufgrund des Entscheides des Kantonsrates Kanton St.Gallen bezüglich Aufgabe der Bautätigkeit in Wattwil könnten von Seiten der Vertragspartner Schadenersatzforderungen an den Spitalverbund gestellt werden.
Im Berichts- sowie im Vorjahr bestanden keine Vermögenswerte, die unter Eigentumsvorbehalt stehen, verpfändet oder abgetreten wurden.
Per 31. Dezember 2021 bestanden keine Leasing-Verbindlichkeiten.
Die Jahresrechnung wurde am 18. Februar 2022 durch den Verwaltungsrat der Spitalverbunde des Kantons St.Gallen genehmigt. Es bestehen bis zu diesem Zeitpunkt keine wesentlichen Ereignisse nach dem Bilanzstichtag.