Die «Forderungen aus Lieferungen und Leistungen» zeigen die zum Stichtag offenen Guthaben gegenüber Patienten und Garanten abzüglich der Wertberichtigung. Die Höhe des Delkredere bemisst sich an der Fälligkeitsstruktur der «Forderungen aus Lieferungen und Leistungen».
Die Position "Sonstige kurzfristigen Forderungen gegenüber Nahestehenden" hat abgenommen, da die Abrechnung des Rettungsdienstes 2021 eine Schuld der SRFT gegenüber dem Kantonsspital St.Gallen statt einer Forderung ergab, weil ab 2021 alle Mitarbeitenden der Rettung St.Gallen beim Kantonsspital St.Gallen angestellt sind.
Das Medikamentenlager der SRFT wurde aufgelöst, die Zulieferung erfolgt seit Januar 2021 direkt an die Pflegestationen durch das Kantonsspital St.Gallen.
Als Überlieger werden Patienten bezeichnet, welche per Bilanzstichtag noch in stationärer Behandlung waren.
In den übrigen aktiven Rechnungsabgrenzungen gegenüber Nahestehenden war per 31.12.2020 die Sonderentschädigung bezüglich Covid-19 des Kantons St.Gallen enthalten (TCHF 3'473).
Die Anlagen werden nach den Zertifizierungs-Richtlinien von REKOLE gegliedert. Die Kategorie «Anlagen in Bau» betrifft Vorhaben, welche sich noch im Erstellungsprozess befinden.
Die Anlagenzugänge im Berichtsjahr beinhalten im Wesentlichen Investitionen in den Modulbau (TCHF 897) und bauliche Anpassungen in Wil (TCHF 751). Zudem wurden Investitionen in Medizintechnik getätigt (TCHF 560).
1) Bemerkung zu den Grundstücken
Es besteht eine unentgeltliche Rückübertragungsverpflichtung von Grundstück Nr. 231 (Boden) sowie eine entgeltliche Rückübertragung der Gebäude (ohne Betriebsinventar) zum dannzumaligen baulichen und betrieblichen Zustand zu Gunsten der Gemeinde Wattwil innert 20 Jahren, ab 17.12.2002, sofern kein somatisches Akutspital mehr betrieben wird.
Es besteht eine unentgeltliche Rückübertragungsverpflichtung von Grundstück Nr. 3203 und Grundstück Nr. 1429 (Boden) sowie eine entgeltliche Rückübertragung der Gebäude (ohne Betriebsinventar) zum dannzumaligen baulichen und betrieblichen Zustand zu Gunsten der Gemeinde Wil innert 20 Jahren, ab 21.11.2002, sofern kein somatisches Akutspital mehr betrieben wird. Im Weiteren besteht eine unentgeltliche Rückübertragungsverpflichtung zu Gunsten der Gemeinde Wil, sofern die Stadt eine Teilfläche von Grundstück Nr. 1429 für den Bau eines Buswendeplatzes benötigt.
Ausserdem wurde gemäss der Vereinbarung zwischen der Gemeinde Wil und dem Kanton St.Gallen ein modulares, zweigeschossiges Spital-Bettenhaus als Provisorium erstellt, das zum Teil (rund 280 m²) auf Grundstück Nr. 2502 (Gemeinde Wil) steht. Die Vereinbarung, welche ursprünglich für 10 Jahre, d.h. bis 31.10.2018 galt, wurde bis auf Weiteres verlängert.
Unter der Position «Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten» wird das Kontokorrent-Konto mit dem Kanton St.Gallen dargestellt. Rund 20 Mio. CHF wurden per 15.07.2021 in Dotationskapital umgewandelt.
In den übrigen passiven Rechnungsabgrenzungen gegenüber Nahestehenden sind die Beiträge an die Rettung St.Gallen (2.46 Mio. CHF) enthalten.
Im Zusammenhang mit dem Selbstbehalt für die offenen Haftpflichtfälle konnten TCHF 10 und bei den Rechtsfällen TCHF 6 aufgelöst werden. Wegen einer Spezialprüfung der Kodierung schuldet die SRFT noch eine Erfolgsbeteiligung der externen Firma, die definitiven Zahlungen der Krankenkassen müssen jedoch noch abgewartet werden. Eine neue Rückstellung in der Höhe von TCHF 285 wurde für vertragliche Verpflichtungen und für die Wertberichtigung der Mobilien wegen der Schliessung in Wattwil gebildet.
Der Kanton St.Gallen gewährte der Spitalanlagengesellschaft für Bauten in Wattwil und Wil zwei Darlehen in der Höhe von TCHF 72'800. Das 1. Baudarlehen wurde per 01.04.2021 mit einem Wert von 26 Mio. CHF in Dotationskaptial umgewandelt.
Die SRFT hat per 31.12.2021 eine neue Rückstellung wegen der Schliessung des Spitals Wattwil für die Kosten aus dem Rahmenmassnahmenplan (Sozialplan) gebildet.