24. Personalvorsorgeeinrichtungen

Vorsorgeverpflichtungen in TCHF

Über-/ Unter- Deckung Vorsorge- einrichtung*

wirtschaftlicher Anteil Spitalregion Fürstenland Toggenburg

Ver- änderung

Abge- grenzte Beiträge

Vorsorge- aufwand im Personal- aufwand

 

2018

2018

2017

 

2018

2018

 

 

 

 

 

 

 

St.Galler Pensionskasse

94.5%

–436

–436

–5 183

Vorsorgestiftung VSAO

106.0%

–566

 

 

 

 

 

 

 

Total 2018

–436

–436

–5 749

Vorsorgeverpflichtungen in TCHF

Über-/ Unter- Deckung Vorsorge- einrichtung*

wirtschaftlicher Anteil Spitalregion Fürstenland Toggenburg

Ver- änderung

Abge- grenzte Beiträge

Vorsorge- aufwand im Personal- aufwand

 

2019

2019

2018

 

2019

2019

 

 

 

 

 

 

 

St.Galler Pensionskasse

>95.0%

–436

436

–4 665

Vorsorgestiftung VSAO

113.0%

–577

 

 

 

 

 

 

 

Total 2019

–436

436

–5 242

* Der Ausweis der Über- oder Unterdeckung basiert auf provisorischen Werten zum Zeitpunkt der Erstellung des Jahresabschlusses der Spitalregion Fürstenland Toggenburg

Per 31. Dezember 2018 betrug der provisorische Deckungsgrad der St.Galler Pensionskasse 94,5%. Der provisorische Deckungsgrad der St.Galler Pensionskasse für das Rechnungsjahr 2019 liegt bei über 95.0%. Der definitive Wert wird im ersten Halbjahr 2020 veröffentlicht. Für die Spitalregion Fürstenland Toggenburg besteht per 31. Dezember 2019 keine wirtschaftliche Verpflichtung gegenüber der St.Galler Pensionskasse (Vorjahr TCHF 436).

Die Assistenz- und Oberärzte sind mittels eines Anschlussvertrages bei der Vorsorgestiftung des Verbands Schweizerischer Assistenz- und Oberärztinnen und -ärzte (VSAO) angeschlossen. Der VSAO wies per 31. Dezember 2018 einen definitiven Deckungsgrad von 107,1% auf. Der provisorische Deckungsgrad des VSAO für das Rechnungsjahr 2019 liegt bei rund 113,0%. Der definitive Wert wird im April 2020 veröffentlicht.

Für den Vorsorgeplan der VSAO besteht per Bilanzstichtag kein wirtschaftlicher Nutzen aus dem Anschlussvertrag. Es ist nicht vorgesehen, allfällige Überdeckungen der Stiftung zur Senkung von Arbeitgeberbeiträgen einzusetzen. Sowohl im Berichts- als auch im Vorjahr bestehen keine Arbeitgeberbeitragsreserven.

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