24. Personalvorsorgeeinrichtungen

Vorsorgeverpflichtungen in TCHF

Über-/ Unter- Deckung Vorsorge- einrichtung*

wirtschaftlicher Anteil Spitalregion Fürstenland Toggenburg

Ver- änderung

Abge- grenzte Beiträge

Vorsorge- aufwand im Personal- aufwand

 

2019

2019

2018

 

2019

2019

 

 

 

 

 

 

 

St.Galler Pensionskasse

>95.0%

–436

436

–4 665

Vorsorgestiftung VSAO

113.0%

–577

 

 

 

 

 

 

 

Total 2019

–436

436

–5 242

Vorsorgeverpflichtungen in TCHF

Über-/ Unter- Deckung Vorsorge- einrichtung*

wirtschaftlicher Anteil Spitalregion Fürstenland Toggenburg

Ver- änderung

Abge- grenzte Beiträge

Vorsorge- aufwand im Personal- aufwand

 

2020

2020

2019

 

2020

2020

 

 

 

 

 

 

 

St.Galler Pensionskasse

105.5%

–5 015

Vorsorgestiftung VSAO

115.0%

–524

 

 

 

 

 

 

 

Total 2020

–5 539

* Der Ausweis der Über- oder Unterdeckung basiert auf provisorischen Werten zum Zeitpunkt der Erstellung des Jahresabschlusses der Spitalregion Fürstenland Toggenburg

Per 31. Dezember 2019 betrug der provisorische Deckungsgrad der St.Galler Pensionskasse über 100.0%. Der provisorische Deckungsgrad der St.Galler Pensionskasse für das Rechnungsjahr 2020 liegt bei 105.5%. Der definitive Wert wird im ersten Halbjahr 2021 veröffentlicht. Für die Spitalregion Fürstenland Toggenburg besteht per 31. Dezember 2020 keine wirtschaftliche Verpflichtung gegenüber der St.Galler Pensionskasse.

Die Assistenz- und Oberärzte sind mittels eines Anschlussvertrages bei der Vorsorgestiftung des Verbands Schweizerischer Assistenz- und Oberärztinnen und -ärzte (VSAO) angeschlossen. Der VSAO wies per 31. Dezember 2019 einen definitiven Deckungsgrad von 112.5% auf. Der provisorische Deckungsgrad des VSAO für das Rechnungsjahr 2020 liegt bei rund 115.0%. Der definitive Wert wird im April 2021 veröffentlicht.

Für den Vorsorgeplan der VSAO besteht per Bilanzstichtag kein wirtschaftlicher Nutzen aus dem Anschlussvertrag. Es ist nicht vorgesehen, allfällige Überdeckungen der Stiftung zur Senkung von Arbeitgeberbeiträgen einzusetzen. Sowohl im Berichts- als auch im Vorjahr bestehen keine Arbeitgeberbeitragsreserven.

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